In unserem heutigen Video erklären wir dir die Vorteile von einem Nachteilsausgleich. Chronisch kranke Menschen haben eine Behinderung, weshalb ihnen die Chancen der Inklusion zustehen. Der Nachteilsausgleich entstammt aus dem Grundgesetz Artikel 3, wonach niemand wegen seiner Behinderung im Alltag benachteiligt werden darf. Somit dürfen chronisch kranken Kindern in der Schule durch ihre Behinderung keine Nachteile entstehen. Über die Inklusion erhalten Betroffene Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen während des Unterrichts sowie rund um die schulischen Aufgaben.
Inklusion individuell gestaltbar
Ein Nachteilsausgleich kann durch die Eltern der betroffenen Schüler beantragt werden. Im Normalfall wird zuvor ein ärztliches Attest benötigt, um die gesonderte Behandlung zu erwirken. Liegt das Attest vor, so muss der Nachteilsausgleich gewährt werden, ohne Attest entscheidet die Klassenkonferenz. Im Sinne der Inklusion werden dem chronisch kranken Schüler mit Asthma einige Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen. Die Gestaltung wird individuell an die Art der Behinderung angepasst. Beim Asthma wird es beispielsweise ermöglicht, dass während der heißen Jahreszeit die Schularbeit in einem gekühlten Raum stattfindet oder dass bei häufiger Krankheit der Schulstoff nachträglich zur Verfügung gestellt wird.
Erfahrungen mit dem Nachteilsausgleich
Betroffene Eltern müssen sich häufig durch komplizierte Paragrafen kämpfen und zudem die Besonderheiten ihrer Bundesländer beachten. Wenn du Erfahrungen gemacht hast und Tipps für andere Betroffene hast, dann hinterlasse gerne einen Kommentar! Gemeinsam lässt sich mehr durchboxen als alleine!
Bisherige Videos:
Transkript
„Hallo! Heute möchte ich mit dir über meine Herzensangelegenheit sprechen: Asthma und Inklusion. Ich bin selber Heilerziehungspflegerin und habe jahrelang für das Recht von Behinderten mich eingesetzt und auch gekämpft. Genauso tue ich es für die Rechte meines Sohnes als Asthmaerkrankten, denn das fällt nämlich auch als chronische Erkrankung unter das Inklusionsgesetz. Leider wissen sehr viele nicht, dass chronische Erkrankungen mit unter die Inklusion fallen und dass es da auch gewisse Möglichkeiten gibt und Rechte, die du als Elternteil und dein Kind haben, mit einer chronischen Erkrankung. Es gibt den so genannten Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleich heißt, dass keinem durch seine Erkrankung oder durch seine Behinderung ein Nachteil im alltäglichen Leben entstehen darf. Dementsprechend auch nicht an der Schule. Der Nachteilsausgleich hier in Nordrhein-Westfalen kann an einer Schule erwirkt werden, wenn du dort die Diagnose deines Kindes ärztlich bestätigen lässt. Daraufhin können gewisse Berücksichtigungen stattfinden wie das wenn ein Kind des Öfteren krank ist, das dafür gesorgt wird dass es den Schulstoff nachgereicht bekommt und das nacharbeiten zu können. Des Weiteren dass vielleicht, wenn es an gewissen Tagen heiß ist oder irgendwas und im Klassenraum ist es sehr schwer für das Kind die Arbeit zu schreiben, dass es das in einem anderen Raum darf. Da gibt es sehr viel. Ich informiere mich gerade selber darüber, weil ich selber gerade dabei bin dieses für Benedikt durchzuboxren. Ich bin keine Juristin, aber derzeit acker ich mich durch jeglichste Gesetzestexte und juristische Vorgaben durch. Wenn du andere Erfahrungen hast, auch gerne in anderen Bundesländern, bitte lass mich daran teilhaben, denn ich möchte wirklich den Nachteilsausgleich für chronisch Kranke in Deutschland durchboxen.”